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   OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80   

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https://dejure.org/1980,1719
OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80 (https://dejure.org/1980,1719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.1980 - 14 W 67/80 (https://dejure.org/1980,1719)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 1980 - 14 W 67/80 (https://dejure.org/1980,1719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78; ZPO § 273; BRAGebO § 31 I 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 273 Abs. 2 Satz 4
    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchgriffserinnerung; Kostenfestsetzungsverfahren; Anwaltszwang; Beschwerde; Zuladung von Zeugen; Beweisgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 506
  • VersR 1980, 539
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Auch die neuerlich von der Rechtsprechung (im Interesse des Zeugen - Ordnungsmittel) geforderte Angabe des Beweisthemas bei der Zuladung (KG, NJW 1976, 719; OLG Celle, OLGZ 1977, 366; vgl. OLG Frankfurt/M., NJW 1979, 236 ; Baumbach/Lauterbach, ZPO , 38. Aufl., § 273 Anm. 3 E) kann an dem gefundenen Ergebnis nichts ändern.
  • OLG Celle, 19.07.1976 - 7 W 56/76
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Auch die neuerlich von der Rechtsprechung (im Interesse des Zeugen - Ordnungsmittel) geforderte Angabe des Beweisthemas bei der Zuladung (KG, NJW 1976, 719; OLG Celle, OLGZ 1977, 366; vgl. OLG Frankfurt/M., NJW 1979, 236 ; Baumbach/Lauterbach, ZPO , 38. Aufl., § 273 Anm. 3 E) kann an dem gefundenen Ergebnis nichts ändern.
  • OLG Hamm, 26.11.1974 - 9 U 66/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Zu dieser von der weit überwiegenden Meinung (Nachweise bei OLG Koblenz, NJW 1975, 935 = Rpfleger 1975, 148 = VersR 1975, 580) vertretenen Ansicht hat sich der Kostensenat nach altem Recht mehrfach bekannt (vgl. auch Beschluß vom 15.10.1972 - 6 a W 486/72 -) und ist der Mindermeinung des OLG Saarbrücken (NJW 1970, 1931) nicht gefolgt.
  • OLG Saarbrücken, 12.06.1970 - 1 U 183/67
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Zu dieser von der weit überwiegenden Meinung (Nachweise bei OLG Koblenz, NJW 1975, 935 = Rpfleger 1975, 148 = VersR 1975, 580) vertretenen Ansicht hat sich der Kostensenat nach altem Recht mehrfach bekannt (vgl. auch Beschluß vom 15.10.1972 - 6 a W 486/72 -) und ist der Mindermeinung des OLG Saarbrücken (NJW 1970, 1931) nicht gefolgt.
  • OLG Koblenz, 11.07.1978 - 12 W 303/78

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Durch die Vereinfachungsnovelle 1977 hat sich an der bisherigen Rechtslage nichts geändert (Senatsbeschluß vom 11.7.1978 - 12 W 303/78 -, JurBüro 1979, 537 ).
  • OLG Koblenz, 07.06.1979 - 14 W 267/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Auch eine Erstattung außergerichtliche Kosten findet nicht statt (Senatsbeschluß vom 7.6.1979 - 14 W 267/79 -, JurBüro 1980, 70).
  • OLG Koblenz, 26.01.1972 - 2 W 55/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1980 - 14 W 67/80
    Auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat damals auf Anfrage an seiner abweichenden Ansicht (NJW 1972, 913) nicht festgehalten.
  • OLG Koblenz, 03.09.1998 - 14 W 610/98

    Vorsorgliche Zeugenbelehrung - Beweisanordnung?

    Die Beweisgebühr hätte nur dann entstehen können, wenn die Anordnung vom 8. Juli 1997 durch einen (besonderen) Beweisbeschluß, der auch konkludent ergehen kann, oder durch den tatsächlichen Eintritt des Gerichts in die Beweisaufnahme bestätigt worden wäre (Senat JurBüro 1980, 1353, 1354 f.).
  • OLG Koblenz, 16.12.1983 - 14 W 598/83

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    In der Entscheidung vom 11. Februar 1980 (- 14 W 67/80 -, JurBüro 1980, 1354), in der es um die Frage der Beweisgebühr bei Zuladung von Zeugen ging, hat der Senat in einer nichttragenden Feststellung bemerkt, die Durchführungsmaßnahmen des früheren § 272 b ZPO seien nach der Novelle - bis auf die offenbar vom Gesetzgeber übersehene amtliche Auskunft - durch § 358 a ZPO scharf von den Vorbereitungsmaßnahmen des § 273 getrennt worden.
  • OLG Nürnberg, 03.06.1982 - 5 W 1418/82

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    a) Die Anordnung nach § 273 Abs. 2 Nr. 4 ZPO , wonach mehrere Zeugen und ein Sachverständiger geladen worden sind, stellt nach wohl herrschender - von der Beschwerdeführerin auch nicht mehr angezweifelter - Auffassung noch keine Beweisaufnahme dar; diese Anordnung dient lediglich zu deren Vorbereitung (vgl. Gerold/Schmidt, BRAGO , Rdn. 110 zu § 31 mit zahlreichen Nachweisen; Zöller/ Stephan, ZPO , Anm. II 4 zu § 273 , Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO , Anm. 3 E zu § 273 ; neuerdings OLG Koblenz, MDR 1980, 506 ).
  • OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 170/85

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Daß der Sachverständige sein Gutachten im Termin nur aufgrund einer Entschließung der Kammer erstatten müßte, war bei der Art der Anordnung klar und bedurfte keiner besonderen Hervorhebung, die Angabe des Beweisthemas kann nicht dazu führen, die Verfügung einem Beweisbeschluß gleichzustellen (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz, JurBüro 1980, 1353 mit Anmerkung Mümmler; Gerold/Schmidt, 8. Aufl., Rdn. 109, 110 zu § 31 BRAGO ).Auch die Rückfrage des Sachverständigen bei der Klägerin und deren Erledigung unter Mitwirkung ihres Prozeßbevollmächtigten hat die Beweisgebühr nicht ausgelöst.
  • OLG Bamberg, 23.04.1982 - 5 W 18/82

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei vorsorglicher Ladung des Zeugen

    Der Senat sieht keinerlei Anlaß, von dieser - bereits unter der Geltung des § 272 b ZPO - herrschenden Meinung abzuweichen (vgl. Göttlich/Mümmler, BRAGO , 14. Aufl., Stichwort Beweisgebühr - Vorbereitende Maßnahmen; Gerold/Schmidt, 7. Aufl., § 31 Rdn. 109-110; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 38. Aufl., Anm. 3 E zu § 273; Zöller, 13. Aufl., Anm. 5,2 zu § 273; Thomas/Putzo, 10. Aufl., Anm. 2 zu § 273; Stein/Jonas, 19. Aufl., Anm. VII zu § 272 b; OLG Bamberg, JurBüro 1979, 705; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1979, 391; OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 1319, OLG München, JurBüro 1980, 1193; OLG Koblenz, JurBüro 1980, 1353, 1354).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.1981 - 6 UF 33/80

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Durch die Neufassung der §§ 273 und 358 a ZPO , die bei Kollegialgerichten die sachliche Zuständigkeit eindeutig abgrenzen, ist klargestellt worden, daß der Vorsitzende allein für beweisanordnende Maßnahmen insoweit nicht mehr zuständig ist (vergl. Schneider, MDR 1980, 178; Mümmler, JurBüro 1980, 1842; OLG Koblenz, MDR 1980, 506 ).
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